Die GI-Basel sind als Vertreterin der Gemeinnützigkeit offiziell zur Stellungnahme zum neuen Staatsbeitragsgesetz eingeladen worden und haben am 11. Januar beim Finanzdepartement einen umfassenden Beitrag zur Vernehmlassung betreffend Ratschlag und Entwurf zu einem neuen Staatsbeitragsgesetz eingereicht.
Für die GI-Basel ist es wichtig, dass zwischen dem Kanton und den gemeinnützigen Institutionen ein partnerschaftliches Verhältnis gepflegt wird. Mit Staats-beiträgen werden Aufgaben im öffentlichen Interesse oder aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung erbracht.
Gemeinnützige Institutionen erbringen diese Dienstleistungen marktgerecht, effizient und oft flexibler, als der Kanton dies könnte, weil sie den direkten Kontakt mit ihrer Zielgruppe pflegen. Zudem finanzieren sie diese Dienstleistungen oft mit Fundraising oder Sponsoring noch mit, was erheblichen Mehrwert für Gesellschaft und Kanton generiert. Darum legen die GI-Basel auch grossen Wert auf eine einheitliche, praxisnahe, unternehmerisch sinnvolle sowie partnerschaftliche Gesetzgebund, Umsetzung und entsprechende Leistungsvereinbarungen. Staatsbeiträge für private Institutionen sind in den vergangenen 8 Jahren übrigens nicht angestiegen, im Gegensatz zu den Beiträgen an Kantonsbetriebe (s/Ratschlag S. 5).
Und hier finden Sie dei vollständige Stellungnahme zur Vernehmlassung betreffend Ratschlag und Entwurf zu einem neuen Staatsbeitragsgesetz der GI-Basel sowie weitere Dokumente (Originalunterlagen des Finanzdepartements können auch hier heruntergeladen werden).